Die Seite wird geladen Die Seite wird geladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§ 01 Allgemeine Verbindlichkeiten
Alle Aufträge an C-Punkt Werbung werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

§ 02 Unwirksamkeit anderer AGB
Andere Allgemeine Geschäftsbestimmungen, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Es bedarf keinen Widerspruch gegen solche fremden AGB.

II. Auskünfte

§ 03 Haftungsausschluss für Auskünfte
Es besteht keinerlei Haftung für erteilte Auskünfte von C-Punkt Werbung, diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.

III. Angebote

§ 04 Angebotsarten
Alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die C-Punkt Werbung für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB. Die genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.

§ 05 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Alle in Angeboten gemachten Angaben, wie Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 06 Vorbehalt von Änderungen
Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden C-Punkt Werbung nicht.

§ 07 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet C-Punkt Werbung in keinem Falle.

IV. Auftragserteilung und Auftragsannahme

§ 08 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.

§ 09 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei C-Punkt Werbung eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

§ 10 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von C-Punkt Werbung über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der C-Punkt Werbung Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.

§10a Daten-/Produktionsfreigabe
Nach Vertragsabschluss und Übermittlung der Entwürfe (durch C-Punkt an Kunden) führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden korrigierten Daten aus. Unsere Kunden haben uns diese Daten in den vertraglich vereinbarten Formaten, fehlerfrei, korrigiert und frei von mit dem Druck verletzbaren Drittrechten frei zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, diese Druckdaten nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Wir zeigen unseren Kunden an, wenn Druckdaten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig sind. Unsere Kunden stellen uns von der Inanspruchnahme Dritter frei, wenn Drittrechte bestehen, die einer Ausführung unseres Auftrags entgegenstehen und wir diese Rechte nicht gekannt haben und sie uns auch nicht grob fahrlässig unbekannt geblieben sind. Reklamitonsansprüche, die nach der Produktionsfreigabe durch unsere kunden begehrt werden, können und werden somit auch nicht anerkannt.

§ 11 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die C-Punkt Werbung Auftragsbestätigung vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.

§ 12 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen C-Punkt Werbung und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von C-Punkt Werbung gelieferten Ware oder der von C-Punkt Werbung erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

V. Haftung des Auftraggebers

§ 13 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von C-Punkt Werbung fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

§ 14 Besteller und Empfänger als Auftraggeber
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 15 Besteller und Rechnungsempfänger als Auftraggeber
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter – egal ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

VI. Urheberrecht

§ 16 Haftung
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§ 17 Rechte
Entwürfe, Logos, Fotos, Layout und der gleichen, die durch uns Entwickelt, Erstellt oder Entworfen wurden sind alleiniges Eingentum von C-Punkt Werbung. Eine Verwendung durch Dritte wird ausdrücklich untersagt oder bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
Auf Wunsch können die Rechte vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine Provision von 15% des Entgangenen Auftragswertes, mindestens Euro 100,–. Hierfür legen wir unseren aktuellen Verkaufspreis, für das verwendete Objekt, zugrunde.

VII. Vorauszahlung

§ 18 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

§ 19 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann C-Punkt Werbung auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen C-Punkt Werbung auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an C-Punkt Werbung in Verzug befindet.

VIII. Versand

§ 20 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung – ab Werk – vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

§ 21 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Mit dem Versand beauftragt C-Punkt Werbung unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch C-Punkt Werbung ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn C-Punkt Werbung hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 22 Versicherung des Frachtführers
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch C-Punkt Werbung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

§ 23 Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an C-Punkt Werbung ab. C-Punkt Werbung nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

IX. Annahme und Rechnungslegung

§ 24 Holschuld des Auftraggebers
Für die von C-Punkt Werbung hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.

§ 25 Bedeutung der Rechnung
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von C-Punkt Werbung hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.

§ 26 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. C-Punkt Werbung kann gegebenenfalls bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe der Beanstandungen bei C-Punkt Werbung gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen von C-Punkt Werbung nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber C-Punkt Werbung die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.

§ 27 Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist C-Punkt Werbung berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. C-Punkt Werbung kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind C-Punkt Werbung zu erstatten.

X. Eigentumsvorbehalt

§ 28 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von C-Punkt Werbung. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden C-Punkt Werbung-Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von C-Punkt Werbung bleibt.

§ 29 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an C-Punkt Werbung ab. C-Punkt Werbung nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für C-Punkt Werbung bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist C-Punkt Werbung auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

§ 30 Vorbehaltseigentum
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist C-Punkt Werbung als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist C-Punkt Werbung auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

XI. Zahlung

§ 31 Zahlungsverzug
Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch 14 Tage nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch C-Punkt Werbung in Zahlungsverzug.

§ 32 Verzugsschaden
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber C-Punkt Werbung in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn C-Punkt Werbung hat seine Leistung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist C-Punkt Werbung nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist – insbesondere weil C-Punkt Werbung selbst bei einer deutschen Bank Kredit nehmen musste – so steht C-Punkt Werbung die Geltendmachung des höheren Schadens zu.

§ 33 Schecks und Kreditkarten
Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber – nicht erfüllungshalber – angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für C-Punkt Werbung verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.

§ 34 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XVI. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

§ 35 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

§ 36 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

§ 37 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§ 38 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt C-Punkt Werbung nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

§ 39 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an C-Punkt Werbung. Die Kosten der Rücklieferung trägt C-Punkt Werbung bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware – egal aus welchem Grunde – zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben, so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von C-Punkt Werbung fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware nicht als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb, ohne Anspruch auf Gewähr, untersuchen zu lassen.

§ 40 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht C-Punkt Werbung eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei C-Punkt Werbung.

§ 41 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

XII. Widerrufsrecht

§ 42 Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Der Widerruf per Brief ist zu richten an:
C-Punkt Werbung
Peterstrasse 4
26931 Elsfleth

Fax: 0049-4404-970047
Gerichtsstand: Brake
Ust.-ID: DE 162049385

§ 43 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.
(Stand Mai 2008)

XIII. Haftung

§ 44 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
C-Punkt Werbung haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch von C-Punkt Werbung grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

§ 45 Leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber C-Punkt Werbung, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – gleich aus welchem Rechtsgrund bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser von C-Punkt Werbung arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

§ 46 Klageausschlussfrist
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch C-Punkt Werbung klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

XIV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

§ 47 Copyright
An kreativen Leistungen, die von C-Punkt Werbung erbracht wurden, insbesondere an von C-Punkt Werbung  entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält C-Punkt Werbung alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§ 48 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt C-Punkt Werbung hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

XV. Datenschutz

§ 49 Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei C-Punkt Werbung in elektronischer Form gespeichert. C-Punkt Werbung ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen. C-Punkt Werbung ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen – weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von C-Punkt Werbung dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für C-Punkt Werbung mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.

§ 50 Löschung von Daten
C-Punkt Werbung löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei C-Punkt Werbung statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.

XVI. Schlussbestimmungen

§ 51 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Elsfleth.

§ 52 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Brake. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

§ 53 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 54 Geltung für Verbraucher
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

§ 55 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

Nach oben scrollen